Ausbildung zum Erhalt des Fachkundenachweis (FKN)
In diesem zweistündigen Kurs erläutern wir den Umgang mit Seenotsignalmitteln und die zu beachtenden Rechtsvorschriften des Sprengstoffrechts. Dies beinhaltet eine ausführliche Besprechung des 60 Fragen- und Antwortkatalogs sowie praktische Handhabung von Seenotsignalmitteln:
- Fallschirm-Signalrakete (rot)
- Rauchfackel (orange) bzw. Handfackel (rot)
- Rauchsignal (orange/Dose)
- Signalgeber mit Magazin/Trommel
- Umgang mit nicht gezündeten Signalmitteln
Zulassungsvoraussetzungen sind die Vollendung des 16. Lebensjahres und der Besitz eines amtlichen Sportbootführerscheins oder eines sonstigen Befähigungsnachweises zum Führen von Wassersportfahrzeugen.