Funkkurs UBI und SRC

Funkkurs UBI und SRC

Allgemeines

Um eine Funkanlage an Board bedienen zu dürfen, benötigen Sie dafür eine Erlaubnis in Form eines speziellen Funkzeugnisses. Dieses Zeugnis weist nach, dass Sie im Besitz der notwendigen Fähigkeiten sind, um eine Funkanlage angemessen bedienen oder beaufsichtigen zu können. Die Kenntnisse werden vorausgesetzt, wenn Sie Boote chartern möchten, die über eine Funkanlage verfügen. Funkgerät

Bei den Funkzeugnissen wird unterschieden zwischen dem UBI und dem SRC. UBI steht dabei für UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk und wird entsprechend auf Flüssen, Kanälen und Seen im Bereich des Güter- und Personentransports benötigt. SRC ist die Kurzform von Short Range Certificate, also ein beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis, und berechtigt zur Ausübung des Seefunkdienstes im weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem. UBI und SRC sind beide international und unbefristet gültig.

Ausbildung

Zur Prüfungsvorbereitung auf die Funkzeugnisse SRC (Short Range Certificate) und UBI (Sprechfunkzeugnis für die Binnenschifffahrt) finden drei kombinierte Theorie- und Praxiseinheiten à 2,5 Stunden statt,  jeweils von 18:15 Uhr bis 20:45 Uhr am Stichkanal 2-4, 14167 Berlin, im Schulungsraum im 5. OG. Die genauen Termine entnehmen Sie bitte der Detailseite der Veranstaltungen. Die Prüfungsgebühren der Prüfungskommission sind gesondert gemäß Preisliste der Prüfungskommission zu entrichten.